| Abteilung: A (Fährtenarbeit) |
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Bei der Fährtenarbeit muß der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchsinnes Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (VPG I-III, FH 1 und FH 2). Die Fährtenhundprüfung (FH 1, FH 2) sind spezielle Prüfungen bei denen der Hund nur in Fährtenarbeit vorgeführt wird. Voraussetzung ist natürlich auch hier, die bestandene Begleithundprüfung. Unser Hund ist ein Nasentier, das bedeutet er nimmt seine Umwelt in erster Linie mit seiner Nase wahr. Dies machen wir uns bei der Fährtenarbeit zunutze. Der sogenannte Fährtengeruch setzt sich aus dem Individualgeruch des Menschen und den Gerüchen von Boden und beschädigten Pflanzen zusammen. Dem Mischgeruch, der hierbei entsteht, soll unser Hund folgen und somit eine Fährte ausarbeiten. Um unseren Vierbeiner nun zum Suchen zu animieren, müssen wir ihm diese Fährte in irgendeiner Weise interessant machen. In den meisten Fällen wird hier mit Futter gearbeitet. Der Ausbilder wird auch hier von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite stehen. Diese Hilfe sollte man auch nutzen, denn umso weniger Fehler müssen nachher wieder herausgearbeitet werden. Die ersten Fährten können wir im Welpenalter (ab der 12. Woche) beginnen, dabei sollte man aber darauf achten, dass diese mit einem Erfolgserlebnis für den Kleinen belohnt werden und ihn auch nicht überfordern. Die Anfangsfährten sollten nicht länger als 5m sein und am Ende sollte eine dicke Belohnung warten, z.B. in Form einer grossen Portion Futter. Hierbei muss man die Witterungsverhältnisse, die Bodenbeschaffenheit, die Windverhältnisse und die Grösse des Futters beachten. Sind die Futterbrocken zu gross, kaut der Hund und kann währenddessen seine Nase nicht einsetzen . Es gibt also eine Menge zu beachten, darum kann man nur nochmal betonen, die ersten Fährtenversuche möglichst mit einem erfahrenen Sportsfreund oder einem Ausbilder zu unternehmen. Später bauen man dann auch das Verweisen von Gegenständen ein, die auf der Fährte auslegt werden und vom Hund dann angezeigt werden soll. Diese Gegenstände dürfen nicht zu gross sein, damit der Hund sie nicht zu früh sehen kann. Auch sollten sie nach dem Hundeführer riechen, also vorher in der Jacken- oder Hosentasche aufbewahrt werden. Die Fährtengegenstände sollten idealerweise aus Leder, Textilien oder Holz sein. Verweisen darf der Hund die Gegenstände im Stehen, Sitzen oder Liegen. Dann wird die Leine fallengelassen, zum Hund gegangen, der Gegenstand aufgenommen und mit erhobenen Arm dem Prüfungsrichter gezeigt. Danach setzt man mit dem Vierbeiner die Fährte fort. Abteilung A VPG1:Die Fährte wird hierbei noch vom Hundeführer selbst gelegt. Sie muss 350 bis 400 Schritte lang sein, zwei rechte Winkel enthalten und man muss zwei Gegenstände unterwegs "verlieren". Den ersten Gegenstand legt man dabei ungefähr in der Mitte des ersten oder zweiten Schenkels ab und den zweiten am Ende der Fährte. Diese Fährte muss, nachdem man sie getreten hat, mind. 20min. liegen und dann sucht man diese auf Anweisung des Richters mit dem Hund ab. Dieser wird dabei an einer 10m langen Leine geführt. Die Gegenstände muss der Hund dabei verweisen und der Hundeführer zeigt dem Richter an, dass der Hund sie gefunden hat. Falsch oder nicht verwiesene Gegenstände bedeuten Punktabzug. Auch das Fährten mit vorwiegend hoher Nase, häufiges Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen haben Punktabzug zur Folge. Die Höchstpunktzahl liegt bei 100, wobei 80 Punkte für das Fährtenverhalten und je 10 Punkte für die Gegenstände vergeben werden. Abteilung A VPG2:Hier wir die die Fährte,die du mit deinem Hund ausarbeiten musst, von einem anderen Menschen gelegt, also nicht von dir selber. Der Verlauf der Fährte ist also weder dir noch deinem Hund bekannt, denn ihr dürft währenddessen nicht dabei sein. Auch riechen die Gegenstände diesmal nicht nach dir,sondern nach demjenigen, der die Fährte gelegt hat. Diese Fährte muss etwa 600 Schritte lang sein, zwie rechte Winkel enthalten und vorher 30 min. liegen. Die Durchführung und die Punktevergabe erfolgt genau wie bei Stufe 1. Abteilung A VPG3:Auch hier wird die Fährte wieder wie bei Stufe 2 durch einen fremden Menschen gelegt, diesmal muss sie 800 Schritt lang sein, vier rechte Winkel enthalten und vorher 60 min. liegen. Diesmal werden auch drei Gegenstände ausgelegt, wobei der Erste ca. nach 100 Schritten "verloren" wird,der Zweite in der Mitte des zweiten oder dritten Schenkels und der dritte Gegenstand wieder am Ende der Fährte. Die Durchführung und Punktevergabe erfolgt wieder wie bei Stufe 1.
Bilder und Videos folgen!!! |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 11. März 2009 um 07:26 Uhr |





